Durch konsequentes Verfolgen von Plagiaten lassen sich Umsatz- und Gewinnverluste verringen. Außerdem wird einem ein Imageverlust durch Inverkehrbringen von qualitativ schlechten Produkten vorgebeugt.
Wir unterstützen Sie nicht nur durch Löschen der Angebote, sondern geben Ihnen auch Empfehlungen wie mit besonders hartnäckigen Plagiatoren umgegangen werden soll.
Zusätzlich zu Marken können auch Patente und Designs im Kampf gegen schutzrechtsverletzende Produkte eingesetzt werden. Dabei können Ihre Rechte auch durch Produkte verletzt werden, die keine Plagiate sind,
Wir beschränken unsere Prüfung nicht darauf, ob eine Markenverletzung vorliegt, sondern prüfen, ob Patente, Designs und/oder Marken verletzt werden. Darüber hinaus erkennen wir schutzrechtsverletzende Produkte, die keine 1:1 Kopie des Originalprodukts sind.
Manchmal ist es notwendig, den gerichtlichen Weg einzuschlagen, um einen Verletzer davon abzubringen, schutzrechtsverletzende Produkte weiter anzubieten.
Wir reduzieren den Aufwand für Sie hinsichtlich der Beweismittelsicherung und/oder Abstimmung mit Ihrem Rechtsvertreter. Zudem berücksichtigen wir die gängige Rechtsprechung und passen unser Vorgehen bei Bedarf an, um Sie bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen zu können.
Verletzer reagieren manchmal sehr schnell auf Angebotslöschungen und bieten schutzrechtsverletzende Produkte auf anderen Marktplätzen und/oder auf andere Weise dar.
Unser Ziel ist, genauso schnell reagieren zu können. Daher gibt es bei uns keinen einheitlichen Vorgehensansatz, sondern unser Vorgehen wird unter Berücksichtigung der Markt- und/oder Verletzergegebenheiten individuell erstellt. Das Vorgehen wird auch Bedarf angepasst, wobei wir in regelmäßigen Abständen Empfehlungen abgeben, wie das Vorgehen optimiert werden kann.
Sofern gegen einen Verletzer vorgegangen werden soll, ist es manchmal zeitaufwändig, Ihrem Rechtsvertreter darzulegen, wie die Sach- und Rechtslage ist und warum eine Verletzung vorliegt.
Wir sprechen die „Anwaltssprache“ und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Rechtsvertreter und stellen ihm die Sach- und Rechtslage dar. Somit verringert sich für Sie der Kommunikationsaufwand. In Deutschland können Verletzungsverfahren durch die Kanzlei des Co-Gründers übernommen werden, sodass sich der Kommunikationsaufwand weiter verringert.